Informationen zur Visafreiheit für Eure Reise nach China

Häufig gestellte Fragen zur vorübergehenden Befreiung von der Visumspflicht

Seit dem 30. November 2024 können deutsche Staatsbürger mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach China einreisen. Dises Regelung wurde nun verlängert.
Bis zum 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsbürger mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass für geschäftliche und touristische Reisen, akademischen und kulturellen Austausch sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum nach China einreisen und sich maximal 30 Tage aufhalten.

Das chinesische Konsulat in Düsseldorf hat nochmal die wichtigsten Punkte für die Visumbefreiung aufgelistet:

1. Wer benötigt kein Visum?

Staatsangehörige von 48 Ländern mit gültigem Reisepass – nämlich Brunei, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien, Luxemburg, Neuseeland, Australien, Polen, Portugal, Griechenland, Zypern, Slowenien, Slowakei, Norwegen, Finnland, Dänemark, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein, Südkorea, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Malta, Estland, Lettland, Japan, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Russland und Schweden – benötigen kein Visum für die Einreise nach China zu Geschäftszwecken, touristischen Zwecken, Familien- oder Freundesbesuchen, Austauschprogrammen oder im Transit. Sie können sich bis zu 30 Tage visumfrei in China aufhalten.

2. Wie lange wird die Visabefreiung gelten?

Brunei: kein Ablaufdatum
Russland: bis zum 14. September 2026
andere 46 Länder: bis zum 31. Dezember 2026

3. Gibt es besondere Anforderungen für Minderjährige, die im Rahmen der Visumsfreiheit nach China einreisen möchten?

Für minderjährige Personen gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

4. Gilt die Visumbefreiung auch für ausländische Staatsangehörige, die zu Sportwettkämpfen, Konferenzen und Ausstellungen sowie Studienreisen (Sommer-/Wintercamps) nach China kommen?

Die Visumbefreiung gilt für Personen, die zu Sportwettkämpfen, Konferenzen, Ausstellungen, Studienreisen (Sommer-/Wintercamps) nach China reisen und sich maximal 30 Tage dort aufhalten. Ein gültiger Reisepass ist jedoch erforderlich.

5. Gilt die Visabefreiung auch für Reisegruppen?

Die Visumbefreiung gilt für berechtigte ausländische Staatsangehörige, sowohl in Reisegruppen als auch als Einzelpersonen.

6. Wird der Zweck des geplanten Aufenthalts in China bei der Einreise von den chinesischen Grenzbehörden geprüft? Wie erfolgt diese Prüfung? Werden neben dem Reisepass weitere Dokumente für die Einreise nach China benötigt?

Ausländische Staatsangehörige, die zu Geschäfts-, Tourismus-, Familien- oder Freundesbesuchs-, Austausch- oder Transitzwecken reisen und die Voraussetzungen für die Visumbefreiung erfüllen, können nach Prüfung und Genehmigung durch die Grenzbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen visumfrei nach China einreisen. Ausländischen Staatsangehörigen, deren Reisezweck nicht den Voraussetzungen für die Visumbefreiung entspricht oder die gemäß geltendem Recht nicht nach China einreisen dürfen, wird die Einreise von den Grenzbehörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verweigert. Es wird empfohlen, Dokumente wie Einladungsschreiben, Flugtickets und Hotelreservierungen als Nachweis für den Einreisezweck mitzuführen. Die Visumbefreiung gilt nicht für Personen, die zu Arbeits-, Studien-, journalistischen oder ähnlichen Zwecken nach China reisen.

7. Gibt es Anforderungen an Art und Gültigkeit der Einreisedokumente?

Ausländische Staatsangehörige benötigen einen regulären Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts in China gültig ist. Inhaber von Reisedokumenten oder befristeten bzw. Notfalldokumenten, die kein regulärer Reisepass sind, dürfen ohne Visum nicht nach China einreisen.

8. Gilt die Visumbefreiung auch für ausländische Staatsangehörige, die aus einem Drittland einreisen?

Berechtigte ausländische Staatsangehörige können aus jedem Land oder jeder Region nach China einreisen.

9. Gilt die Visumbefreiung auch für ausländische Staatsangehörige, die mit anderen Verkehrsmitteln als Flugzeugen reisen?

Die Visumbefreiung gilt für alle Reisenden, die über See-, Straßen- oder Flughäfen nach China einreisen, die für ausländische Staatsangehörige zugänglich sind (sofern Gesetze, Verordnungen oder bilaterale Abkommen nichts anderes vorsehen). Bei der Einreise nach China mit privaten Verkehrsmitteln gelten bestimmte Ein- und Ausreisebestimmungen gemäß den einschlägigen chinesischen Gesetzen und Verordnungen.

10. Wie berechnet sich die Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?

Die Aufenthaltsdauer ohne Visum beginnt am Tag nach der Einreise und beträgt 30 Kalendertage.

11. Kann die Visumbefreiung verlängert werden, wenn der geplante Aufenthalt 30 Tage überschreitet?

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 30 Tage in China aufhalten möchten, müssen vorab bei einer chinesischen Botschaft oder einem Konsulat ein Visum beantragen, das ihrem Aufenthaltszwecken entspricht. Sollten sie aus triftigen Gründen länger als 30 Tage bleiben müssen, nachdem sie ohne Visum nach China eingereist sind, müssen sie bei den Ein- und Ausreisebehörden der chinesischen Sicherheitsbehörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

12. Erlaubt die Visumbefreiung die mehrfache Einreise? Gibt es Vorgaben zur Dauer der Wartezeiten zwischen den Einreisen oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der visumfreien Einreisen oder der Gesamtaufenthaltsdauer?

Ausländische Staatsangehörige, die Anspruch auf Visumbefreiung haben, können mehrmals visumfrei nach China einreisen. Derzeit gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Einreisen oder der Gesamtaufenthaltsdauer. Personen, die visumfrei nach China reisen dürfen, dürfen jedoch keine Aktivitäten ausüben, die ihrem Einreisezweck widersprechen.

13. Müssen ausländische Staatsangehörige, die Anspruch auf Visumbefreiung haben, dies vorab bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten melden?

Ausländische Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen sich vor der Einreise nach China ohne Visum nicht vorab bei chinesischen Botschaften oder Konsulaten anmelden.

14. Kann ein ausländischer Staatsangehöriger, der von der Visumpflicht befreit ist, nach der Einreise nach China seinen von einer chinesischen Grenzbehörde geprüften und abgestempelten Reisepass verlieren und anschließend mit einem von der zuständigen ausländischen Botschaft oder dem Konsulat in China ausgestellten Notfallreisedokument ausreisen?

Wenn ein Ausländer ohne Visum nach China eingereist ist und aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung seines ursprünglichen Ausweisdokuments mit einem neuen Reisepass, Notfallpass oder Reisedokument ausreisen muss, prüft die zuständige chinesische Grenzbehörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Identität des Ausländers, die Einreise- bzw. Verlustmeldung sowie die von der jeweiligen ausländischen Botschaft oder dem Konsulat in China ausgestellten Dokumente. Sind diese Dokumente gültig und hat die betreffende Person weder die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten noch andere Straftaten begangen, kann ihr die Ausreise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestattet werden.

Hat die Person die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten oder andere Straftaten begangen, die in den Zuständigkeitsbereich der chinesischen Grenzbehörde fallen, wird die Behörde den Fall gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften bearbeiten.

Bei anderen Verstößen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Grenzbehörden fallen, muss die betreffende Person zunächst von der Ausreise- und Einreiseverwaltung einer Polizeibehörde oder einer anderen zuständigen Behörde belangt werden. Anschließend können sie durch Vorlage des entsprechenden Nachweises über die Beilegung des Konflikts die Ausreise bei der Grenzkontrollbehörde antreten.

Quellen:
http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw/202401/t20240118_11228847.htm (ungültig)
http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw/202405/t20240508_11301305.htm (ungültig)

http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw/202411/t20241122_11531330.htm
https://de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202511/t20251104_11746342.htm
https://mp.weixin.qq.com/s/YSknTswV9VPlAKjHwiftZA